Energieberatungen, insbesondere im Bereich "Sanierung im Bestand", führen wir nur noch aus, wenn wir dieses Projekt als Planungsauftrag sowieso betreuen.
Eine "reine" Energieberatung führen wir leider nicht mehr aus, und bitten, von einer Anfrage hierzu abzusehen.
Was können wir für sie tun:
- Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Energieausweis
- für Wohngebäude
- für Nichtwohngebäude
- Passivhausberechnung nach PHPP
- Energieberatungen für Wohngebäude
- Luftdichtheitsüberprüfung (sog. Blower-Door-Test)
- Erstellen von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6
- Erstellen von detaiiierten Wärmebrückenberechnungen
- Wärmebrückenüberprüfung mit Thermografieuntersuchung
Qualifikation:
- Aufnahme in der Energie-Effizienz-Expertenliste und Energieberatung Wohngebäude
- jahrelange Erfahrung im Bereich der Energieberatung
- ständige Fortbildung
- Zertifizierte Energieberater für Wohn- u. Nichtwohngebäude nach DIN 18599
- Zertifizierte Energieeffizienz- und Passivhausplaner für den Bereich Wohnungsbau
- Ausgebildetes Fachpersonal für Luftdichtheitsprüfungen
- Zertifizierte Fachplaner für Lüftungskonzepte Wohnungsbau nach DIN 1946-6
- Energieberater Mittelstand für Industriebetriebe im Mittelstand und Kommunen,
Energieoptimierung im industriellen Bereich durch Einbindung von Prozesswärmegewinnung
LÜFTUNGSKONZEPTE WOHNUNGSBAU
nach DIN 1946-6
Seit 2009 besteht die Pflicht, für alle Wohnungen ein sog. Lüftungskonzept zu erstellen.
Hierbei wird definiert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den sog. Mindestluftwechsel für den erforderlichen Feuchteabtrag zu erhalten.
Dies kann dann über freie Fensterlüftung (z.B. Thema Fensterfalzlüfter) oder eine kontrollierte Lüftungsanlage erfolgen.

Bei heutigem Baustandard mit erhöhter Energieeffizienz sind die Gebäude so dicht gebaut, dass in der Regel immer ein Lüftungskonzept erforderlich sein wird. Die Art der erforderlichen Lüftung wird dann in Abstimmung mit dem Eigentümer / Bauherr ermittelt.
Auch nach einer energetischen Sanierung wird in der Regel eine dichtere Gebäudehülle erreicht, die dann ebenfalls eine Prüfung zum Lüftungskonzept erfordert.
Zur Verdeutlichung der Wichtigkeit einer solchen Prüfung und Konzeption hat auch die KfW für ihre Maßnahmenpakete das Erstellen eines Lüftungskonzeptes als Auflage zum Erfüllen der KfW-Effizienzhaus und Sanierungs-Kriterien eingeführt.

WÄRMEBRÜCKENBERECHNUNGEN
Wärmebrückenberechnungen werden immer wichtiger in der energetischen Beurteilung für Neubauten, aber auch bei Bestandsgebäuden zur Überprüfung von thermischen Schwachstellen.
Insbesondere bei Effizienzhäusern der KfW kann mit Hilfe einer detaillierten Wärmebrückenberechnung einiges erreicht werden und sichert somit die Qualität der Ausführung.
Wir bieten Wärmebrückenberechnungen nach DIN EN ISO 10211 an und berechnen den sog. PSI-Wert oder zur Überprüfung einer Tauwasserfreien Konstruktion den sog. fRSI-Wert.
THERMOGRAFIE - UNTERSUCHUNGEN
Zur Untersuchung von möglichen Wärmebrücken, Undichtigkeiten in der Luftdichheitsebene oder Taupunkt-Untersuchungen am Objekt setzen wir eine Thermografie-Kamera ein. Hier wird grafisch gezeigt, wo es ggfs. zu Schwierigkeiten mit Taupunktbereichen / Kondensatbildungen kommen kann.