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Aufgrund derzeitiger Auftragslage bieten wir im folgenden aufgeführten Leistungen nur noch bei Projekten mit an, die wir im Bereich Architektur, Projektmanagement im Gesamtauftrag haben.

Was können wir für sie tun:

- Nachweise nach Energieeinsparverordnung, GEG und Energieausweis
- Wohngebäude
- Nichtwohngebäude
- Berechnung nach DIN 18599 - Mehrzonenmodell
- Berechnung nach DIN 4701 / 4108 für Wohngebäude
- Passivhausberechnung nach PHPP
- Luftdichtheitsüberprüfung (sog. Blower-Door-Test)
- Luftdichtheitsüberprüfungen für Gebäude bis ca. 24.000 cbm
- Erstellen von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6
- Wärmebrückenüberprüfung mit Thermografieuntersuchung
- U-Wert-Messung bzw. Prüfung an bestehenden Bauteilen
- Volumenstrom-Prüfung von Lüftungsanlagen

Qualifikation:

- Aufnahme in der Energie-Effizienz-Expertenliste (für KfW)
- jahrelange Erfahrung im Bereich der Energieberatung
- Zertifizierte Energieberater für Wohn- u. Nichtwohngebäude nach DIN 18599
- Zertifizierte Energieeffizienz- und Passivhausplaner für den Bereich Wohnungsbau
- Zertifizierte Prüfer für Luftdichtheitsmessungen nach DIN EN 13829 / ISO 9972
- Zertifizierte Fachplaner für Lüftungskonzepte Wohnungsbau nach DIN 1946-6
- Energieberater Mittelstand für Industriebetriebe im Mittelstand und Kommunen,
Energieoptimierung im industriellen Bereich durch Einbindung von Prozesswärmegewinnung
- ständige Fortbildung

Hinweis:
sog.Einzelmaßnahmen nach KfW/BEG bieten wir aus zeitlichen Gründen nicht mehr an !


LÜFTUNGSKONZEPTE WOHNUNGSBAU

nach DIN 1946-6

Seit 2009 besteht die Pflicht, für alle Wohnungen ein sog. Lüftungskonzept zu erstellen.
Hierbei wird definiert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den sog. Mindestluftwechsel für den erforderlichen Feuchteabtrag zu erhalten.
Dies kann dann über freie Fensterlüftung (z.B. Thema Fensterfalzlüfter) oder eine kontrollierte Lüftungsanlage erfolgen.


Bei heutigem Baustandard mit erhöhter Energieeffizienz sind die Gebäude so dicht gebaut, dass in der Regel immer ein Lüftungskonzept erforderlich sein wird. Die Art der erforderlichen Lüftung wird dann in Abstimmung mit dem Eigentümer / Bauherr ermittelt.
Auch nach einer energetischen Sanierung wird in der Regel eine dichtere Gebäudehülle erreicht, die dann ebenfalls eine Prüfung zum Lüftungskonzept erfordert.

Zur Verdeutlichung der Wichtigkeit einer solchen Prüfung und Konzeption hat auch die KfW für ihre Maßnahmenpakete das Erstellen eines Lüftungskonzeptes als Auflage zum Erfüllen der KfW-Effizienzhaus und Sanierungs-Kriterien eingeführt.


WÄRMEBRÜCKENBERECHNUNGEN

Wärmebrückenberechnungen werden immer wichtiger in der energetischen Beurteilung für Neubauten, aber auch bei Bestandsgebäuden zur Überprüfung von thermischen Schwachstellen.
Insbesondere bei Effizienzhäusern der KfW kann mit Hilfe einer detaillierten Wärmebrückenberechnung einiges erreicht werden und sichert somit die Qualität der Ausführung.
Wir bieten Wärmebrückenberechnungen nach DIN EN ISO 10211 an und berechnen den sog. PSI-Wert oder zur Überprüfung einer Tauwasserfreien Konstruktion den sog. fRSI-Wert.



THERMOGRAFIE - UNTERSUCHUNGEN

Zur Untersuchung von möglichen Wärmebrücken, Undichtigkeiten in der Luftdichheitsebene oder Taupunkt-Untersuchungen am Objekt setzen wir eine Thermografie-Kamera ein. Hier wird grafisch gezeigt, wo es ggfs. zu Schwierigkeiten mit Taupunktbereichen / Kondensatbildungen kommen kann.